Ausbildung

Ausbilder für Flurförderfahrzeug (z. B. Gabelstapler)

Jeder Betrieb, welcher Flurförderfahrzeuge einsetzt, benötigt fachkundig geschultes Personal. Da diese Art von Fahrzeugen den Mitarbeiter vor besondere Herausforderungen stellt, dürfen Gabelstapler und weitere Fahrzeuge dieser Art ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Jeder, der regelmäßig oder auch nur gelegentlich mit einem Gabelstapler oder einem anderen Flurförderfahrzeug arbeitet, benötigt einen entsprechenden Nachweis, z. B. den Flurförderschein. Diese Qualifikation wird oft auch als „Staplerschein“ oder „Gabelstaplerführerschein“ bezeichnet.

Wir unterstützen Sie kompetent durch eine Kombination von Ausbildung und Prüfung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“.

Wir bieten folgende Ausbildungsstufen an:

Stufe 1 (Allgemeine Ausbildung)

Stufe 2 (Zusatzausbildung)

Stufe 3 (Betriebliche Ausbildung)

Die Ausbildungsdauer („Regelausbildung“) beträgt ca. 1 bis 2 Tage (je nach Erfahrung).

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Ausbilder für Kräne

Ein ordnungs- und bestimmungsgemäßer Einsatz von Kränen benötigt fachkundig geschultes Personal, welches sicher und zuverlässig die Transportaufgaben durchführt. Bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung werden unter Umständen Personen und Sachwerte gefährdet. Deswegen ist eine umfassende und ausführliche Unterweisung des Personals, welches mit dem Führen von Kränen beauftragt werden soll, erforderlich.

In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BG) ist zusätzlich festgelegt, dass jede/r Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.

Wir unterstützen Sie kompetent durch eine Kombination von Ausbildung und Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.

Für die Dauer der Unterweisung sind folgende Richtwerte zu berücksichtigen:

  • teilkraftbetriebene Krane - 1 Tag
  • flurgesteuerte Krane - 1 bis 5 Tage
  • führerhausgesteuerte Krane - 5 bis 10 Tage
  • Turmdrehkrane - 10 bis 15 Tage
  • Fahrzeugkrane - 15 bis 20 Tage

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